Kanzlei Lukas bietet Rechtsdienstleistungen im Bereich Bankenrecht und Verbraucherkredite an. Unsere hochqualifizierten Juristen stehen Ihnen mit ihrer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung zur Seite 

 

Rechtsanwaltskanzlei Lukas - Ihr Partner in Köln und Düsseldorf für Rechtsberatung.

 

Bankenrecht und Verbraucherkredite:

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um Bankrecht und Verbraucherkredite.

 

 

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Prüfung von Kreditverträgen:

Wir prüfen Kreditverträge und erklären Ihnen die Vertragsbedingungen im Detail.

Wir weisen Sie auf mögliche Risiken und Fallstricke hin und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen.

Wir achten darauf, dass Ihre Interessen gewahrt werden und Sie keine unvorteilhaften Vertragsbedingungen akzeptieren.

Widerruf von Kreditverträgen:

Wir prüfen, ob ein Widerruf des Kreditvertrags möglich ist und unterstützen Sie bei der Abwicklung des Widerrufs.

Rückforderung von zu viel gezahlten Zinsen:

Wir prüfen, ob die Bank Ihnen zu viel Zinsen berechnet hat und unterstützen Sie bei der Rückforderung der Zinsen.

Abwehr von unberechtigten Forderungen der Bank:

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen der Bank, z. B. r nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Banken verlangen oft unberechtigt Bearbeitungsgebühren. Wir helfen Ihnen, diese Gebühren zurückzufordern.

Prüfung von Kreditverträgen auf sittenwidrige Zinsen:

Wir prüfen Kreditverträge auf sittenwidrige Zinsen. Häufig sind aber auch die Dispolimits überzogen, was besonders teuer werden kann. Die Schuldenfalle schleicht sich häufig durch deutlich überhöhte und somit sittenwidrige Zinsbelastung. Diese Vorgänge müssen oft geprüft werden und können schon zur deutlichen Entlastung führen.

Umschuldungskredite:

Wir beraten Sie bei der Umschuldung bestehender Kredite zu günstigeren Konditionen. In einigen Fällen schlägt Ihnen die Bank einen Umschuldungskredit vor. Ziel ist es, dass Sie nicht mehr an mehreren Gläubigern verschiedene Raten zahlen und so den Überblick verlieren können, sondern, nur noch Schulden bei einer Bank haben. Was sich zunächst hilfreich anhört, kann aber die nächste Falle sein. Die Bank gewährt Ihnen das Umschuldungskredit nicht kostenfrei, was erneut die Schulden vertieft. Bevor Sie einen Umschuldungskredit aufnehmen, beraten wir Sie gern über Alternativen. Hilfreich ist es nicht die Schulden zu verlagern, sondern die Schulden zu reduzieren. 

Senkung Ihrer monatlichen Kreditrate:

Wir beraten Sie, wie Sie Ihre monatliche Kreditrate senken können. Sie können Ihren bestehenden Kredit durch einen neuen Kredit mit einem niedrigeren Zinssatz ablösen. Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der monatlichen Rate führen

Geschäftsdarlehen:

Wir beraten Sie bei der Finanzierung Ihres Unternehmens durch Geschäftsdarlehen.

Wir prüfen die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens.

Hypothekenkredite:

Wir prüfen Ihre Hypothekenkredite und beraten Sie. Bevor Sie einen Hypothekenkredit aufnehmen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten: finanzielle Situation, Konditionen des Kredits, Absicherung, Vorfälligkeitsentschädigung.

Falsche Widerrufserklärungen:

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine falsche Widerrufserklärung bei einem Darlehen oder Kredit abgegeben haben.

Nach der Prüfung der Widerrufserklärung beraten wir Sie zu den weiteren Schritten.

Wir prüfen, ob Sie ein Widerrufsrecht haben und unterstützen Sie bei der Abgabe eines Widerrufs.

Bürgschaften:

Wir beraten Sie bei der Stellung von Bürgschaften und helfen Ihnen, Ihre Risiken zu minimieren. Eine Bürgschaft kann sittenwidrig sein, wenn sie den Bürgen in einer unzumutbaren Weise benachteiligt. Ein Bürgschaftsvertrag kann wucherisch sein, wenn der Gläubiger vom Bürgen einen unangemessen hohen Zins verlangt. Der Wucherzins liegt in der Regel 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Bürgschaft kann nichtig sein, wenn der Bürge zur Abgabe der Bürgschaft gezwungen wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bürge durch Drohungen oder Gewalt zur Abgabe der Bürgschaft gezwungen wurde. Eine Bürgschaft kann nichtig sein, wenn der Bürge sich bei der Abgabe der Bürgschaft geirrt hat.Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bürge über die Höhe der Forderung oder die Bonität des Hauptschuldners falsch informiert war. Ein Geschäftsunfähiger kann keine wirksame Bürgschaft abgeben.Geschäftsunfähig sind beispielsweise Kinder unter 7 Jahren und Personen, die sich in einem Zustand der Bewusstlosigkeit oder der geistigen Störung befinden.

Beratung hinsichtlich sog. "Schrottimmobilien"

Schrottimmobilien sind umgangssprachlich Immobilien, die nur einen geringen Wert haben und nicht wirtschaftlich zu nutzen sind. Sie können durch verschiedene Faktoren gekennzeichnet sein, wie Bauliche Mängel, Hohe Leerstandsquoten, Unwirtschaftliche Lage, Unerwartete Kosten oder sogar Betrug.

Die Folgen des Erwerbs einer Schrottimmobilie können schwerwiegend finanzielle Verluste, Ärger und Stress sein. 

Schrottimmobilien können auch existenzbedrohend sein, da sie sich aufgrund von baulichen Mängeln, hoher Leerstandsquoten und/oder unwirtschaftlicher Lage oft nicht rentieren. Die Instandhaltungskosten können den Wert der Immobilie übersteigen, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Eigentümer führt.

Der Erwerb einer Schrottimmobilie kann die Verschuldung des Eigentümers Monat für Monat vertiefen. Die laufenden Kosten wie Zinsen, Tilgung, Instandhaltung und Betriebskosten können die Mieteinnahmen deutlich übersteigen. Dies kann zu einer Überschuldung und im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz führen.

Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für eine Schrottimmobilie ist oft komplex und langwierig. Es kann erforderlich sein, gerichtliche Schritte einzuleiten, um den Kaufvertrag zu annullieren oder Schadensersatz zu erhalten.

In vielen Fällen ist es ratsam, die Schrottimmobilie freizügig zu verkaufen, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Die Zwangsversteigerung hingegen führt oft zu einem niedrigeren Verkaufspreis und kann mit weiteren Kosten und Risiken verbunden sein.

Wir prüfen, ob Sie eine Schrottimmobilie erworben haben. Wir informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und beraten Sie bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Gute Beratung für alle Fälle

KANZLEI LUKAS

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